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Blitzschutz
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Blitzschutz Blitzschäden -
ungeahnt häufige Schadensursache!

Ein Blitz kann Temperaturen von bis zu 30.000 Grad Celsius entwickeln. Täglich schlagen etwa 2 Millionen Blitze irgendwo auf der Erde ein, allein in Deutschland wird jeder Quadratkilometer statistisch 2-3 mal vom Blitz getroffen.

Die immer dichter werdende Bebauung ist der Grund dafür, dass immer mehr Blitze in Gebäude einschlagen und so Jahr für Jahr steigende Schadensummen verursachen. Hat das betroffene Gebäude keinen oder nur einen unzureichenden Blitzschutz, so zerstört der Blitz eine im Vergleich zu früher zunehmend bessere Bausubstanz und eine immer teurer werdende Ausstattung mit elektrischen und elektronischen Geräten.

Dies alles läßt die Schadenskosten hochschnellen – bei Wohnungen wie bei Arbeitsstätten. Das trifft nicht allein die Versicherung – das trifft auch Sie persönlich.

Vorsorge ist unerlässlich!
Durch Blitzschlag entstandene Schäden sind zwar meist durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt, doch es bleibt der Ärger und das Leid des Hausherren, wenn ein Gebäude durch Blitzschlag stark beschädigt oder gar zerstört wird. Zusätzlich wird das Leben der Bewohner gefährdet.
Besser als eine Versicherung ist deshalb ein wirksamer Blitzschutz! So kann ein Blitzschaden gar nicht erst entstehen. Eine bereits in der Planung berücksichtigte Blitzschutzanlage ist relativ preiswert und eine gute Investition in Ihre Sicherheit.

 
 

Wirksamer Schutz durch eine Blitzschutz - Anlage
Eine Blitzschutz - Anlage besteht aus Äußerem und Innerem Blitzschutz. Der Äußere Blitzschutz funktioniert wie ein Faradayscher Käfig. Er schützt das Gebäude gegen die Folgen eines direkten Blitzeinschlags und gegen die Funkenbildung bei der Ableitung der Blitzenergie.

 

  Äußerer Blitzschutz Der Äußere Blitzschutz:
 Fangeinrichtung
Ableitungen
Erdungsanlage


Da der Blitz immer den kürzesten Weg nimmt, sprich in den höchsten Punkt eines Gbäuden einschlägt, befindet sich die Fangeinrichtung genau dort.
Metallene Fangstangen, leiten die Blitzenergie an der Aussenseite des Gebäudes entlang bis in die Erdungsanlage. Diese leitet elektrische Energie in die Erde ab und macht so den Blitz unschädlich.
 
  Innerer Blitzschutz Der Innere Blitzschutz:
Neben dem Außeren Blitzschutz gibt es den nicht weniger wichtigen Inneren Blitzschutz. Eine Blitzschutzanlage ist nur dann komplett, wenn sie über einen solchen Inneren Blitzschutz installiert verfügt.
Er sichert das Gebäudeinnere, insbesondere seine elektrischen Anlagen und elektronischen Geräte ab.
 

Trotz einer Äusseren Blitzschutzanlage kann ein Blitz im Haus einen Überspannungsschaden verursachen. Dies kann geschehen, wenn der Blitz in mehr als einem Kilometer Entfernung einschkägt oder durch Schalthandlungen im Stromnetz. Die Folge: Teure elektrische Geräte werden beschädigt oder zerstört. Im schlimmsten Falle löst ein beschädigtes Gerät einen Brand im Gebäude aus.
Ein effektiver Blitzschutz benötigt daher neben dem äußeren Blitzschutz auch einen sogenannte Potentialausgleichschiene (PAS) und Überspannungsschutzgeräte.
 
In Wohngebäuden i
st ein Blitzschutz keine Pflicht. Dementsprechend gibt es immer noch viele Wohngebäude ohne Schutz. Ein verantwortungsbewusster und vorausschauender Hausherr, bzw. Bauherr schützt das Haus und die Bewohner vor den Folgen eines Blitzeinschlages.

Genau wie bei Wohngebäuden ist auch bei Arbeitsstätten die Installation eines Blitzschutzes nicht vorgeschrieben und obliegt dem Unternehmer, sofern nicht das Baurecht oder die Brandversicherung einen Blitzschutz fordern.
 

Frühzeitige Planung spart bei der Realisierung!
 
Wer bei Neu – oder Umbauten die Integration eines Blitzschutzes rechtzeitiger in die Planung mit aufnimmt, kann die Anlage oft weit günstiger realisieren, als wenn nachgerüstet wird.
Qualifizierte Fachbetriebe übernehmen die detaillierte Planung und einwandfreie Ausführung der Blitzschutz – Anlage.
 

SV-Büro R. Thür

Reinhard Thür
Dachdeckermeister und Betriebswirt

von der Handwerkskammer Aurich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk
Tel: 0 49 51 / 86 15 Fax: 0 49 51 / 29 37
E-Mail: info@dachgutachter.com
   
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