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EnEV2002
(Energieeinsparverordnung 2002)
 
Seit dem 1. Februar 2002 gilt die neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2002. Sie ersetzt die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung.
EnEv2002 bei Neubauten

Seit dem 1. Februar 2002 ist die EnEV für jeden Neubau von Wohngebäuden verbindlich. Sie soll den Heizenergiebedarf auf Niedrigenergiestandard senken.
Dies betrifft den Warmwasserwärmebedarf sowie die gesamte Anlagentechnik für Heizung und Warmwasserbereitung. Dabei bleibt es dem Bauherren überlassen, wie er die vorgegebenen Werte erreichen will.
Die Möglichkeiten erstrecken sich von verstärktem Wärmeschutz über die Nutzung erneuerbarer Energiequellen bis hin zur Anwendung innovativer Konzepte zur Wärmeerzeugung und –rückgewinnung.
Durch die Erschließung aller Energiesparpotentiale beim Planen und Errichten des Gebäudes lassen sich langfristig hohe Energiekosten einsparen. Gründliche Planung lohnt sich in jedem Falle.
 

EnEv2002 bei Gebäudebestand

Bei bestehenden Gebäuden sieht die Energieeinsparverordnung Anforderungen bei baulichen Veränderungen bestehender Gebäude, Anlagentechnische und bauliche Nachrüstungsverpflichtungen sowie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der energetischen Qualität vor.
 

SV-Büro R. Thür

Reinhard Thür
Dachdeckermeister und Betriebswirt

von der Handwerkskammer Aurich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk
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