Sie können uns direkt mit der Erstellung eines Gutachtens
beauftragen.
Im Falle eines Schiedsgutachtens
erfolgt die Beauftragung des Sachverständgen durch beide
Parteien durch einen zwischen den Parteien abzuschließenden
Schiedsgutachtervertrages. Dabei kann auch die Kostenfrage für
die Erstellung des Gutachtens geregelt werden.
Die telefonische Erstberatung und Prüfung der Zuständigkeit
ist für Sie gratis
Die entstehenden Kosten ergeben sich unabhängig von dem
Ergebnis des Gutachtens. Sie ergeben sich aus:
Zeitaufwand
( je angefangene Stunde oder pauschal )
Fahrtkosten
je Km
Telefon,
Porto, Fotos usw. je nach Menge
Weitere Details entnehmen Sie unserem Honorarsatz.
Kontaktieren Sie uns per Telefon unter 0
49 51 / 86 15,
senden Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail: kontakt@dachgutachter.info
oder über folgendes Formular:
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