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SV-Leistungen Gutachten
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Ein objektives Gutachten oder die objektive Beurteilung einer Streitfrage setzt einen unabhängig und unbefangen arbeitenden Gutachter voraus, der sachlich unparteiisch seine Feststellungen trifft, egal um welche Art von Gutachten es sich handelt.
Genau dies leistet ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.u.v.S.). Unser Büro ist spezialisiert auf die Beurteilung von Baumängeln und Bauschäden im Bereich Dachdecker- und Klempnerarbeiten sowie für Gebäudehüllen im Industriebau.

 

Sturmschaden

Streitgutachten
Das Sachverständigengutachten, welches von einem Sachverständigen erstellt wird, soll strittige Fragen zwischen den Parteien klären. Die Gerichte sind gehalten, vorrangig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu beauftragen, um die Beweisfragen des Gerichtes zu beantworten. Das Streitgutachten beantwortet grundsätzlich nur gerichtliche Beweisfragen hinsichtlich fachlicher Unklarheiten, wobei der Gutachter lediglich das Gutachten erstellt, jedoch niemals selbst rechtliche Entscheidungen trifft.
Das Gutachten soll den Streit über gegensätzliche Auffassungen bezüglich einer Beweisfrage klären. Die Entscheidung fällt letztendlich das Gericht. Auch die Anbahnung eines außergerichtlichen Vergleiches aufgrund eines Gutachtens ist möglich.
 

Privatgutachten
Das Privatgutachten soll auf unparteiischer und objektiver Basis Sachverhalte klären und Beweise sichern. Es wird jeweils von einer Partei in Auftrag gegeben. Stellt der Gutachter einen Mangel oder einen Schaden fest, so kann er in dem Privatgutachten Sachverhalte aufzeigen, die Schlüsse auf Ursache und Verantwortlichkeit des Schadens oder Mangels zulassen.
Es bleibt dem Auftraggeber überlassen, welche weiteren Schritte er aufgrund des Gutachtens einleiten will. Die Klärung der Schuldfrage sollte gegebenenfalls einem ordentlichen Rechtsanwalt übertragen werden, der sich bei seiner Beurteilung der Sachlage auf dieses Gutachten stützen kann.
Oftmals wird durch ein qualifiziertes Privatgutachten ein teurer Rechtsstreit vermieden, wenn das Gutachten zu einem für beide Seiten befriedigenden und kostengünstigen Vergleich führt oder der Verursacher der Schäden oder Mängel einlenkt und den Mangel behebt.
 

Wertgutachten
Ein Wertgutachte ermittelt den Wert einer Sache auf Basis fachlicher Feststellungen und ggf. unter Einbeziehung von Marktgegebenheiten. Es dient unter anderem der finanziellen Regulierung von Schäden durch Versicherer, kann aber auch beispielsweise als Grundlage der Kaufpreisermittlung einer Immobilie dienen.
 

Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten dient der außergerichtlichen Beilegung einer Streitfrage. Der Gutachter wird dabei von beiden Parteien gleichermaßen beauftragt. Beide Parteien verpflichten sich bereits bei der Vergabe des Auftrages, das Urteil des Gutachters zu akzeptieren, der damit gleichsam die Funktion eines Schiedsgerichtes übernimmt. Voraussetzung ist natürlich, dass beide Parteien das Schiedsgutachten wünschen und gemeinsam in Auftrag geben.
Die Entscheidung eines Schiedsgutachters entspricht der eines Schiedsgerichtes und ist ebenso rechtskräftig.
 

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SV-Büro R. Thür

Reinhard Thür
Dachdeckermeister und Betriebswirt

von der Handwerkskammer Aurich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk
Tel: 0 49 51 / 86 15 Fax: 0 49 51 / 29 37
E-Mail: info@dachgutachter.com
   
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