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Ein
objektives Gutachten oder die objektive Beurteilung einer Streitfrage
setzt einen unabhängig und unbefangen arbeitenden Gutachter
voraus, der sachlich unparteiisch seine Feststellungen trifft, egal
um welche Art von Gutachten es sich handelt.
Genau dies leistet ein öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger (ö.b.u.v.S.). Unser Büro ist spezialisiert
auf die Beurteilung von Baumängeln und Bauschäden im Bereich
Dachdecker- und Klempnerarbeiten sowie für Gebäudehüllen
im Industriebau.
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Streitgutachten
Das Sachverständigengutachten, welches von einem Sachverständigen
erstellt wird, soll strittige Fragen zwischen den Parteien
klären. Die Gerichte sind gehalten, vorrangig öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige zu beauftragen,
um die Beweisfragen des Gerichtes zu beantworten. Das Streitgutachten
beantwortet grundsätzlich nur gerichtliche Beweisfragen
hinsichtlich fachlicher Unklarheiten, wobei der Gutachter
lediglich das Gutachten erstellt, jedoch niemals selbst rechtliche
Entscheidungen trifft.
Das Gutachten soll den Streit über gegensätzliche
Auffassungen bezüglich einer Beweisfrage klären.
Die Entscheidung fällt letztendlich das Gericht. Auch
die Anbahnung eines außergerichtlichen Vergleiches aufgrund
eines Gutachtens ist möglich.
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Privatgutachten
Das Privatgutachten soll auf unparteiischer und objektiver
Basis Sachverhalte klären und Beweise sichern. Es wird
jeweils von einer Partei in Auftrag gegeben. Stellt der Gutachter
einen Mangel oder einen Schaden fest, so kann er in dem Privatgutachten
Sachverhalte aufzeigen, die Schlüsse auf Ursache und
Verantwortlichkeit des Schadens oder Mangels zulassen.
Es bleibt dem Auftraggeber überlassen, welche weiteren
Schritte er aufgrund des Gutachtens einleiten will. Die Klärung
der Schuldfrage sollte gegebenenfalls einem ordentlichen Rechtsanwalt
übertragen werden, der sich bei seiner Beurteilung der
Sachlage auf dieses Gutachten stützen kann.
Oftmals wird durch ein qualifiziertes Privatgutachten ein
teurer Rechtsstreit vermieden, wenn das Gutachten zu einem
für beide Seiten befriedigenden und kostengünstigen
Vergleich führt oder der Verursacher der Schäden
oder Mängel einlenkt und den Mangel behebt.
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Wertgutachten
Ein Wertgutachte ermittelt den Wert einer Sache auf Basis
fachlicher Feststellungen und ggf. unter Einbeziehung von
Marktgegebenheiten. Es dient unter anderem der finanziellen
Regulierung von Schäden durch Versicherer, kann aber
auch beispielsweise als Grundlage der Kaufpreisermittlung
einer Immobilie dienen.
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Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten dient der außergerichtlichen Beilegung
einer Streitfrage. Der Gutachter wird dabei von beiden Parteien
gleichermaßen beauftragt. Beide Parteien verpflichten
sich bereits bei der Vergabe des Auftrages, das Urteil des
Gutachters zu akzeptieren, der damit gleichsam die Funktion
eines Schiedsgerichtes übernimmt. Voraussetzung ist natürlich,
dass beide Parteien das Schiedsgutachten wünschen und
gemeinsam in Auftrag geben.
Die Entscheidung eines Schiedsgutachters entspricht der eines
Schiedsgerichtes und ist ebenso rechtskräftig.
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Reinhard
Thür
Dachdeckermeister und Betriebswirt
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| von
der Handwerkskammer Aurich öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk |
| Tel:
0 49 51 / 86 15 |
 |
Fax:
0 49 51 / 29 37 |
| E-Mail:
info@dachgutachter.com |
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