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Bei
Privatgutachten und Schiedsgutachten gibt es eine Fülle individueller
Möglichkeiten. Daher ist eine genaue Preisangabe vorab nicht
möglich.
Schildern Sie uns einfach Ihr Anliegen. Wir kalkulieren aus den
für Sie erforderlichen Tätigkeiten auf Wunsch einen pauschalen
Festpreis für unsere Leistungen. Selbstverständlich ist
auch eine Abrechnung auf Stundenhonorar-Basis möglich.
Im Falle eines
Schiedsgutachtens
erfolgt die Beauftragung des Sachverständgen durch beide Parteien
durch einen zwischen den Parteien abzuschließenden Schiedsgutachtervertrages.
Dabei kann auch die Kostenfrage für die Erstellung des Gutachtens
geregelt werden.
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