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In einigen Bundesländern
wurde zur Prüfung von Schall- und Wärmeschutz, baulichem
Brandschutz und Standsicherheit der staatlich anerkannte Sachverständige
eingeführt.
Ein staatlich
anerkannter Sachverständiger wird
von den zuständigen Landesbaubehörden oder von den beauftragten
Architekten- und Ingenieurkammern anerkannt.
Er wird
nur dann staatlich anerkannt, wenn er die notwendigen persönlichen
und fachlichen Voraussetzungen erfüllt und eineentsprechende
Zuverlässigkeit aufweist.
Er verliert
seine staatliche Anerkennung durch Widerruf, wenn er gegen den Pflichtenkatalog
verstößt.
Die Sachverständigen werden von den zuständigen Anerkennungsstellen
entsprechend eines festgelegten Pflichtenkataloges bei ihrer Tätigkeit
überwacht.
Listen der staatlich
anerkannten Sachverständigen werden von den Anerkennungsstellen
geführt.
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