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Das Sachverständigen-Wesen

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Amtlich anerkannte Sachverständige
Zertifizierte Sachverständige
Staatlich anerkannte Sachverständige
Sonstige
 

Amtlich anerkannte Sachverständige

 

Amtlich anerkannte Sachverständigen werden aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen in bestimmten Bereichen hoheitlich tätig. Ihre Aufgabe ist die Durchführung von Sicherheitsprüfungen, beispielsweise dieÜberprüfung von Kraftfahrzeugen, Aufzügen, Druckbehältern, medizinisch-technischen Geräten usw.
Sie
sind Angestellte oder Vertragspartner von staatlich beliehenen Organisationen, wie z.B.der DEKRA, GTÜ, oder dem TÜV.
 
Die Organisationen sowie deren Sachverständige werden von den zuständigen Landesbehörden entsprechend eines gesetzlich festgelegten Pflichtenkataloges bei ihrer Tätigkeit überwacht.
 

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Zertifizierte Sachverständige

 

Ein Sachverständiger wird zertifiziert, wenn er zuvor die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt und keine Bedenken gegen seine persönliche Eignung besteht.
Er
unterliegt während der Zeit seiner Zertifizierung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Überwachung durch die Zertifizierungsstelle.

Die Zertifizierung ist befristet, Verlängerungen sind möglich, wenn die erforderlichen Kenntnisse kontinuierlich nachgewiesen werden können.

Durch eine Akkreditierung der Zertifizierungsstelle z.B. durch eine Stelle im Deutschen Akkreditierungsrat wird durch eine unabhängige Drittstelle auch die Arbeit der Zertifizierungsstelle kontinuierlich überwacht. Damit ist sichergestellt, dass auch die Zertifizierung den vorgegebenen Standards entspricht. Entsprechend der Norm EN 45013 haben die Zertifizierungsstellen ein aktuelles Verzeichnis der zertifizierten Sachverständigen vorzuhalten.
 

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Staatlich anerkannte Sachverständige

 

In einigen Bundesländern wurde zur Prüfung von Schall- und Wärmeschutz, baulichem Brandschutz und Standsicherheit der staatlich anerkannte Sachverständige eingeführt.

Ein staatlich anerkannter Sachverständiger wird von den zuständigen Landesbaubehörden oder von den beauftragten Architekten- und Ingenieurkammern anerkannt.
Er
wird nur dann staatlich anerkannt, wenn er die notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt und eineentsprechende Zuverlässigkeit aufweist.

Er verliert seine staatliche Anerkennung durch Widerruf, wenn er gegen den Pflichtenkatalog verstößt.
Die Sachverständigen werden von den zuständigen Anerkennungsstellen entsprechend eines festgelegten Pflichtenkataloges bei ihrer Tätigkeit überwacht.

Listen der staatlich anerkannten Sachverständigen werden von den Anerkennungsstellen geführt. 

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Sonstige

  Ein Teil der Sachverständigen hat sich in privatrechtlichen Verbänden organisiert, die Mitglieder aufnehmen und als Verbandssachverständige anerkennen, wenn sie bestimmte Anforderungen an die Vorbildung und Sachkunde erfüllen. Die Voraussetzungen für eine Verbandsanerkennung hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.05.1984 (NIW 84, 2365) festgelegt.
 
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SV-Büro R. Thür

Reinhard Thür
Dachdeckermeister und Betriebswirt

von der Handwerkskammer Aurich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk
Tel: 0 49 51 / 86 15 Fax: 0 49 51 / 29 37
E-Mail: info@dachgutachter.com
   
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